Gegen und für den Brandfall. Doppelt gesicherte Werkstoffe.

Technische Kunststoffe in Verkehrsmitteln und elektrischen Geräten sind heute unverzichtbar. Sie bieten bei geringerem Gewicht gute mechanische Eigenschaften und besonders wirtschaftliche Fertigungs­möglichkeiten. Dies reicht nicht. Die Werkstoffe müssen sicher sein: Sie dürfen keinen Brandherd bilden, sowie im Falle eines Brandes keine giftigen oder ätzenden Rauchgase freisetzen und damit Schäden an Mensch und Gut anrichten.

Gegen den Brandfall. Kunststoffe brennen unter übermäßiger Wärmezufuhr bei gleichzeitigem Kontakt mit Sauerstoff. Ein möglichst hoher Sauerstoffindex, dieser Kennwert gibt die zum Brennen benötigte Sauerstoffmenge an, und eine hohe Entzündungs­temperatur bestimmen den flammgeschützten Kunststoff. Das Gehäuse eines Elektrogerätes soll sich durch die bei einem Kurzschluss entstehende Temperaturspitze nicht entzünden. Bei anderer Brandursache vereitelt der eingebaute Brandschutz ein Weiterbrennen des Kunststoffes, denn selbst­verlöschende Kunststoffe benötigen zum Brennen mehr als die in der Atmosphäre enthaltenen 21 % Sauerstoff.

Für den Brandfall. Brennt es in geschlossenen Räumen mit verminderter Fluchtmöglichkeit, zum Beispiel in Flugzeugen, Eisenbahnen und Krankenhäusern, muss die Dichte und toxische Wirkung des Rauchgases möglichst gering gehalten werden. So weisen z. B. die Zersetzungsprodukte der Polyethersulfone (PES) und Polyetherimide (PEI) eine extrem niedrige Rauchgasdichte und -toxizität auf.

Brandklasse UL 94 V-0.
Auswahl an selbst­verlöschenden Kunststoffen.
  Sauerstoffindex
  ISO 4589
Einheit [%]

Teilkristallin

PFA 95
PPA GF33 V0 55
PEEK 35
PA 6 V0 34
PA 6 M30 V0 55

Amorph

PEI GF30 48
PES GF20 44
PPSU 38
PC GF10 V0 36
PC V0 35
PC+ABS V0 30
ASA+PC V0 30
PPE V0 29



Darüber hinaus können heute die meisten von uns verarbeiteten Kunststoffe mit einem gesundheitlich unbedenklichen und zugleich wirtschaftlichen Flammschutzmaterial ausgerüstet werden.